Deutschland steht vor einem historischen Strukturwandel: In nahezu allen Wirtschaftszweigen, von der Informationstechnologie über Pflegeberufe bis hin zum Handwerk, fehlen qualifizierte Mitarbeiter. Um diesen Engpass zu mildern, hat der Bundesgesetzgeber mit der Chancenkarte ein Punktesystem eingeführt, das sich an internationalen Vorbildern wie Kanada oder Australien orientiert.
Wer qualifiziert sich für das Punktesystem?
Grundsätzlich unterscheidet die Bundesagentur für Arbeit zwischen zwei Gruppen von Antragstellern: denen mit einer vollen Gleichwertigkeit ihres Abschlusses und denen, die den Weg über das Punktesystem antreten müssen.
Die Chancenkarte belohnt gezielt Sprachkenntnisse, Berufserfahrung und das Alter unter 35 Jahren. Wer gut vorbereitet ist, hält das Visum oft innerhalb von sechs bis acht Wochen in den Händen.
Um überhaupt Punkte sammeln zu dürfen, müssen zwei Basis-Kriterien erfüllt sein:
- Abschluss: Ein mindestens zweijähriger Berufsabschluss oder ein Hochschulabschluss, der im Ausstellungsland staatlich anerkannt ist.
- Sprachnachweis: Entweder deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau A1 (Goethe, Telc, ÖSD) oder englische Sprachkenntnisse auf Niveau B2 (IELTS, TOEFL).
Lebensunterhaltssicherung und Sperrkonto
Ein häufiger Grund für die Ablehnung bei Auslandsvertretungen ist ein lückenhafter Finanzierungsnachweis. Da die Chancenkarte primär der Arbeitsplatzsuche dient, haben Inhaber keinen Anspruch auf staatliche Sozialleistungen (wie Bürgergeld).
Die Botschaft verlangt in der Regel die Eröffnung eines Sperrkontos mit einem Betrag von mindestens 12.324 € für ein volles Jahr (1.027 € pro Monat). Alternativ kann eine Verpflichtungserklärung nach §§ 66-68 AufenthG durch eine in Deutschland lebende Person vorgelegt werden.
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