Kurzantwort
Für Ausbildungen, die im Jahr 2026 beginnen, gilt in Deutschland eine gesetzliche Mindestausbildungsvergütung von mindestens 724 Euro brutto im Monat im ersten Ausbildungsjahr. Tariflich geregelte Ausbildungsvergütungen lagen zuletzt im bundesweiten Durchschnitt bei 1.209 Euro brutto monatlich. Beim Vergleich zählt für internationale Bewerberinnen, Bewerber und Familien nicht nur die Bruttozahl, sondern der verbleibende Betrag nach Abzug der tatsächlichen Wohn- und Mobilitätskosten am Ausbildungsort.
Gesetzliche Mindestausbildungsvergütung 2026
Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) und die Handwerksordnung schreiben eine feste Untergrenze für Ausbildungsvergütungen vor. Diese Mindestausbildungsvergütung wird jährlich angepasst.
Laut der Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt und den Angaben des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) gelten für Ausbildungen mit Ausbildungsbeginn im Jahr 2026 folgende Mindestbeträge:
| Ausbildungsjahr | Mindestbetrag pro Monat (Ausbildungsbeginn 2026) | Zum Vergleich (Beginn 2025) |
|---|---|---|
| 1. Ausbildungsjahr | 724 Euro | 682 Euro |
| 2. Ausbildungsjahr | 854 Euro | – |
| 3. Ausbildungsjahr | 977 Euro | – |
| 4. Ausbildungsjahr | 1.014 Euro | – |
Wichtige Ausnahmeregelung: Sieht ein gültiger Tarifvertrag eine niedrigere Vergütung vor, dürfen tarifgebundene Betriebe nach diesem Tarifvertrag zahlen. Betriebe ohne Tarifbindung dürfen die genannten gesetzlichen Mindestsätze dagegen nicht unterschreiten.
Tarifliche Ausbildungsvergütungen nach Branchen und Berufen
In vielen Branchen und tarifgebundenen Unternehmen liegt die tatsächliche Ausbildungsvergütung deutlich über der gesetzlichen Mindestgrenze. Nach der Auswertung des BIBB zu den tariflichen Ausbildungsvergütungen betrug der bundesweite Monatsdurchschnitt über alle Ausbildungsjahre zuletzt 1.209 Euro brutto (ein Anstieg von 76 Euro bzw. 6,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr).
Durchschnittliche Tarifvergütung nach Ausbildungsbereichen
| Ausbildungsbereich | Tariflicher Durchschnitt pro Monat |
|---|---|
| Öffentlicher Dienst | 1.329 Euro |
| Industrie und Handel | 1.266 Euro |
| Freie Berufe | 1.098 Euro |
| Handwerk | 1.093 Euro |
Spanne zwischen verschiedenen Berufen
Die Ausbildungsvergütungen unterscheiden sich je nach Berufsbild erheblich:
- Spitzenwerte: Die höchste tarifliche Vergütung erzielten Auszubildende im Beruf Milchtechnologe / Milchtechnologin mit durchschnittlich 1.463 Euro brutto im Monat, gefolgt von Kaufleuten für Versicherungen und Finanzanlagen mit 1.404 Euro brutto.
- Niedrigere Werte: Am unteren Ende lagen tarifliche Vergütungen für Bodenleger / Bodenlegerinnen bei durchschnittlich 950 Euro brutto und für Friseure / Friseurinnen bei 727 Euro brutto.
Da es sich hierbei um statistische Durchschnittswerte tariflicher Regelungen handelt, kann die Vergütung im konkreten Ausbildungsvertrag höher oder niedriger ausfallen.
Was Sie beim Gehaltsvergleich beachten müssen
1. Ausbildungsvergütung vs. Gehalt nach Abschluss
Verwechseln Sie in Stellenangeboten nicht die Vergütung während der dualen Ausbildung mit dem Einstiegsgehalt als fertig ausgebildete Fachkraft. Während der Ausbildung zahlt der Betrieb eine Unterhaltsbeihilfe zur Qualifizierung, kein volles reguläres Fachkraftgehalt.
2. Brutto und Netto im Haushaltsbudget
Die Ausbildungsvergütung wird stets als Bruttobetrag angegeben. Liegt die Vergütung über der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Geringfügigkeitsgrenze, fallen Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung an. Berechnen Sie das monatliche Netto anhand Ihrer individuellen Steuerklasse und familiären Situation.
3. Feste vs. freiwillige Zusatzleistungen
Prüfen Sie, welche Bestandteile verbindlich im Ausbildungsvertrag vereinbart sind:
- Garantierte Leistungen: Vertraglich fixiertes Monatsbrutto, vermögenswirksame Leistungen oder tarifliches Urlaubsgeld.
- Variable / freiwillige Leistungen: Erfolgsprämien, Fahrtkostenzuschüsse oder Essensgeld mit Freiwilligkeitsvorbehalt.
Planen Sie Ihr monatliches Überleben am Ausbildungsort nur mit den fest garantierten Einnahmen.
Budget-Vorlagen für den Haushaltsvergleich
Die Höhe der Miete am Ausbildungsort entscheidet oft stärker über Ihre finanzielle Stabilität als 100 Euro mehr oder weniger Bruttovergütung. Nutzen Sie die folgenden Rechenschemata für Ihre Planung.
Schema A: Alleinstehende Auszubildende
Bruttovergütung laut Vertrag: ______ €
- Abzüge (Steuern, Sozialversicherung): ______ €
= Verfügbares Monatsnetto: ______ €
+ Feste, garantierte Zuschläge: ______ €
---------------------------------------------------------
= Gesamteinnahmen: ______ €
- Warmmiete (Zimmer / Wohnung): ______ €
- ÖPNV-Ticket / Mobilitätskosten: ______ €
- Lebensmittel und Drogeriebedarf: ______ €
- Mobilfunk, Internet, Rundfunkbeitrag: ______ €
- Lernmittel und Arbeitskleidung (Eigenanteil): ______ €
---------------------------------------------------------
= Verbleibender monatlicher Puffer: ______ €
Schema B: Auszubildende mit Familie
Monatsnetto der auszubildenden Person: ______ €
+ Nettoeinkommen Ehepartner / weitere Einnahmen: ______ €
+ Kindergeld (falls Anspruch besteht): ______ €
---------------------------------------------------------
= Verfügbares Haushaltseinkommen: ______ €
- Familienwohnung inklusive Nebenkosten: ______ €
- Mobilitätskosten für die Familie: ______ €
- Ernährung und Haushaltsbedarf: ______ €
- Kindbezogene Ausgaben (Schule, Kita): ______ €
- Versicherungen und Kommunikation: ______ €
---------------------------------------------------------
= Verbleibender Haushaltsüberschuss: ______ €
Matrix: Ausbildungsangebote strukturiert bewerten
| Kriterium | Betrieb A | Betrieb B | Betrieb C |
|---|---|---|---|
| Ausbildungsberuf | |||
| Ausbildungsort (Stadt / Bundesland) | |||
| Ausbildungsjahr (Beginn 2026) | 1. Jahr | 1. Jahr | 1. Jahr |
| Monatliches Brutto (1. Jahr) | |||
| Gesetzliche Mindestvergütung eingehalten? (mind. 724 €) | Ja / Nein | Ja / Nein | Ja / Nein |
| Tarifgebunden? (Name des Tarifvertrags) | |||
| Wohnheim / Zuschuss zur Unterkunft | |||
| ÖPNV-Zuschuss (z. B. Azubi-Ticket) | |||
| Geschätzte Warmmiete vor Ort | |||
| Berechneter monatlicher Puffer |
Besonderheiten für Bewerberinnen und Bewerber aus dem Ausland
Aufenthaltsstatus und Ausbildung nicht verwechseln
Wenn Sie aus einem Drittstaat nach Deutschland einreisen, müssen die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen separat geklärt werden:
- Visum zur Berufsausbildung (§ 16a AufenthG): Erfordert einen konkreten Ausbildungsvertrag und in der Regel die Sicherung des Lebensunterhalts gegenüber der Ausländerbehörde oder Auslandsvertretung.
- Chancenkarte (§ 20a AufenthG): Dient der Suche nach Erwerbstätigkeit oder Ausbildungsplätzen. Nach den offiziellen Visainformationen zur Chancenkarte benötigen Bewerbende beim Punktesystem unter anderem Deutschkenntnisse auf Niveau A1 oder Englischkenntnisse auf Niveau B2 sowie mindestens 6 Punkte. Die Karte wird für bis zu 12 Monate ausgestellt und erlaubt eine Nebenbeschäftigung von bis zu 20 Stunden pro Woche. Für eine rechtzeitige Planung informieren Sie sich über die Voraussetzungen und Anleitung zur Chancenkarte und die Regeln bei einer Einreise mit Angehörigen unter Chancenkarte mit Familie 2026.
Beglaubigung und Namenstranskription
Bei Bewerbungs- und Ausbildungsunterlagen aus arabischsprachigen Ländern sollten Sie auf folgende Punkte achten:
- Schreibweise: Ihr Name in allen deutschen Unterlagen, Übersetzungen und Versicherungsanmeldungen muss exakt mit der lateinischen Transkription in der maschinenlesbaren Zone Ihres Reisepasses übereinstimmen.
- Beglaubigte Übersetzungen: Schulzeugnisse müssen durch in Deutschland beeidigte oder gerichtlich ermächtigte Übersetzer übertragen werden.
- Schulabschluss-Anerkennung: Prüfen Sie frühzeitig über die Zeugnisanerkennungsstelle des jeweiligen Bundeslandes, welchem deutschen Schulabschluss Ihr Bildungsnachweis entspricht.
Häufige Fragen (FAQ)
Gilt die Mindestausbildungsvergütung auch für schulische Ausbildungen?
Nein. Die Mindestausbildungsvergütung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) gilt ausschließlich für die duale Berufsausbildung im Betrieb. Rein schulische Ausbildungen (beispielsweise an bestimmten Fachschulen) unterliegen nicht diesen Mindestgrenzen.
Darf der Betrieb weniger als 724 Euro im ersten Jahr zahlen?
Nur dann, wenn der Ausbildungsbetrieb tarifgebunden ist und ein anwendbarer Tarifvertrag eine geringere Vergütung vorsieht. Ist der Betrieb nicht an einen Tarifvertrag gebunden, ist die Unterschreitung der 724 Euro (für Ausbildungsbeginn 2026) unzulässig.
Wie viel Netto bleibt von 1.000 Euro Ausbildungsvergütung übrig?
Von 1.000 Euro Bruttovergütung werden die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) abgezogen. In der Regel verbleiben bei Steuerklasse I ohne Kinder rund 780 bis 820 Euro netto, abhängig vom individuellen Zusatzbeitrag der gewählten Krankenkasse.
Checkliste zur Vertragsprüfung
- Liegt das Monatsbrutto im 1. Ausbildungsjahr bei mindestens 724 Euro (oder gilt ein spezifischer Tarifvertrag)?
- Steigt die Vergütung in den Folgejahren entsprechend den gesetzlichen Stufen (mindestens 854 Euro im 2. Jahr, 977 Euro im 3. Jahr)?
- Ist der genaue Auszahlungszeitpunkt im Monat verbindlich genannt?
- Sind Übernahme von Lehrmaterialien oder Fahrtkostenzuschüsse schriftlich zugesagt?
- Deckt das Nettoeinkommen zusammen mit eventuellen Beihilfen die tatsächliche Warmmiete am Ausbildungsort ab?
- Sind alle Zeugnisübersetzungen und Identitätsdaten passgenau mit dem Reisepass abgeglichen?








