Der Integrationskurs ist für viele Neuzugewanderte die zentrale Grundlage, um in Deutschland anzukommen, behördliche Anforderungen für den Aufenthaltstitel zu erfüllen und die deutsche Sprache fundiert zu erlernen. Wer neu einreist, steht jedoch oft vor der Frage: Welche Kosten fallen an, wer übernimmt den Beitrag und welche Fristen müssen eingehalten werden?
In diesem Leitfaden erfahren Sie sachlich und auf den Punkt, wie sich der Kostenbeitrag zusammensetzt, wie Sie sich befreien lassen und wie Sie nach erfolgreichem Abschluss die Hälfte Ihrer Zahlungen zurückerhalten.
Einleitung: Was ist der Integrationskurs und warum ist er wichtig für Ihren Aufenthaltstitel?
Der Integrationskurs vermittelt nicht nur die Sprachkenntnisse des Niveaus B1, sondern bereitet Sie auch auf das Leben und die Rechtsordnung in Deutschland vor. Ein fundierter Sprachstand ist oft eine Voraussetzung für spätere aufenthaltsrechtliche Schritte. Wenn Sie vorab bereits Sprachzertifikate für andere Zwecke einreichen mussten, kennen Sie die Anforderungen an offizielle Zertifikate vielleicht schon aus unserem Überblick zum Sprachnachweis für das Visum.
Nach Angaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gliedert sich der allgemeine Integrationskurs in zwei Hauptteile:
- Sprachkurs: 600 Unterrichtseinheiten (UE), die mit dem „Deutsch-Test für Zuwanderer“ (DTZ) abschließen.
- Orientierungskurs: 100 Unterrichtseinheiten (UE), der mit dem Test „Leben in Deutschland“ abschließt.
Neben dem allgemeinen Kurs gibt es je nach individueller Ausgangslage weitere Formate:
- Spezielle Integrationskurse: umfassen einen Sprachkurs von bis zu 900 UE.
- Intensivkurse: umfassen 400 UE Sprachkurs und 100 UE Orientierungskurs.
Fakten-Check: Die aktuellen Kosten pro Unterrichtseinheit (UE) (Quelle: BAMF)
Für die Teilnahme am Integrationskurs fällt nicht der volle Marktpreis an, da der Staat den Kurs zu großen Teilen subventioniert.
- Regulärer Eigenanteil: Laut den offiziellen Angaben des BAMF zu den Kosten beträgt der Kostenbeitrag pro Unterrichtsstunde in der Regel 2,29 Euro.
- Gesamtkosten allgemeiner Kurs: Bei insgesamt 700 Unterrichtseinheiten (600 UE Sprachkurs + 100 UE Orientierungskurs) beläuft sich der reguläre Eigenanteil somit auf 1.603,00 Euro (700 × 2,29 Euro).
- Gesamtkosten Intensivkurs: Bei 500 UE (400 UE Sprache + 100 UE Orientierung) beträgt die Gesamtsumme 1.145,00 Euro (500 × 2,29 Euro).
- Gesamtkosten spezielle Kurse: Bei maximal 1.000 UE (900 UE Sprache + 100 UE Orientierung) ergibt sich ein Kostenbeitrag von bis zu 2.290,00 Euro.
Die Zahlung erfolgt in der Regel abschnittsweise pro Kursmodul direkt an den zugelassenen Kursträger vor Beginn des jeweiligen Abschnitts.
Wer zahlt was? Die Kostenverteilung zwischen Teilnehmenden und Staat
Die tatsächlichen Kosten einer Unterrichtseinheit liegen deutlich über dem Betrag von 2,29 Euro. Die Differenz übernimmt das BAMF direkt gegenüber dem Kursträger. Für Teilnehmende gilt daher:
- Selbstzahlende (Regelfall): Sie tragen lediglich den festgelegten Kostenbeitrag von 2,29 Euro pro UE.
- Vollständige Kostenübernahme durch das BAMF: Wenn eine Berechtigung zur Kostenbefreiung vorliegt, zahlt der Bund 100 Prozent der Kursgebühren und übernimmt auch die Prüfungsgebühren für die Abschlusstests.
Kostenbefreiung: Wer muss nichts zahlen? (Voraussetzungen, Nachweise, Antragstellung)
Nicht jede Person muss den Kostenbeitrag selbst tragen. Gemäß BAMF können Teilnehmende unter klar definierten Voraussetzungen von den Gebühren befreit werden:
- Bezug staatlicher Leistungen: Wer Grundsicherung (z. B. Bürgergeld) oder Arbeitslosengeld bezieht, kann einen Antrag auf Kostenbefreiung stellen.
- Finanzielle Bedürftigkeit / Geringes Einkommen: Personen, die über ein geringes Einkommen verfügen oder finanziell bedürftig sind, können die Befreiung ebenfalls beantragen.
- Automatische Befreiung: Bestimmte Gruppen, wie beispielsweise Spätaussiedler, sind kraft Gesetzes automatisch von den Kosten befreit.
Der Antrag auf Kostenbefreiung wird bei der zuständigen Regionalstelle des BAMF gestellt. Wichtig: Die Befreiung wirkt in der Regel nicht rückwirkend für bereits abgeschlossene Kursabschnitte, sondern muss rechtzeitig vor Beginn des jeweiligen Moduls beantragt und nachgewiesen werden.
Der 50%-Rückerstattungs-Mechanismus: Voraussetzungen für die erfolgreiche Prüfung
Wer seinen Kostenbeitrag selbst bezahlt hat, kann belohnt werden. Das BAMF sieht eine finanzielle Rückerstattung vor, wenn Sie den Kurs zügig und erfolgreich abschließen.
- Erstattungshöhe: Sie können unter bestimmten Voraussetzungen 50 Prozent des gezahlten Kostenbeitrags zurückbekommen.
- Frist für den allgemeinen Kurs: Der Abschlusstest muss innerhalb von zwei Jahren nach erstmaliger Ausstellung der Teilnahmeberechtigung bestanden werden.
- Frist für Kurse für spezielle Zielgruppen: Hier gilt eine erweiterte Frist von drei Jahren nach erstmaliger Ausstellung der Teilnahmeberechtigung.
Achtung Fristbeginn: Maßgeblich ist das Datum, an dem die Teilnahmeberechtigung erstmalig ausgestellt wurde – nicht das Datum, an dem Sie tatsächlich die erste Unterrichtsstunde besucht haben.
Schritt-für-Schritt: Beantragung der Kostenbefreiung und Anmeldung beim Kursträger
Damit finanzielle Förderungen und Anmeldungen reibungslos greifen, empfiehlt sich folgendes Vorgehen:
- Teilnahmeberechtigung prüfen: Klären Sie, ob Sie Ihre Teilnahmeberechtigung von der Ausländerbehörde, dem Jobcenter oder direkt durch einen Antrag beim BAMF erhalten.
- Antrag auf Kostenbefreiung einreichen: Sofern Sie Sozialleistungen erhalten oder ein geringes Einkommen nachweisen können, reichen Sie das Antragsformular samt Leistungsbescheid bei der zuständigen BAMF-Regionalstelle ein.
- Zugelassenen Kursträger wählen: Suchen Sie eine Sprachschule mit BAMF-Zulassung in Ihrer Nähe.
- Einstufungstest absolvieren: Der Kursträger ermittelt Ihr Sprachniveau, um festzulegen, in welchem Modul Sie starten.
- Bescheid vorlegen und Kurs starten: Legen Sie dem Kursträger den Bewilligungsbescheid über die Kostenbefreiung oder den Nachweis der Selbstzahlung vor.
Dokumenten-Matrix: Welche Unterlagen benötigen Sie für die Anmeldung und den Kostenantrag?
| Dokument | Zweck | Einzureichen bei | Bemerkung |
|---|---|---|---|
| Gültiger Reisepass / Aufenthaltstitel | Identitätsnachweis | Kursträger & BAMF | Gültigkeitsdauer beachten |
| Meldebescheinigung | Nachweis des Wohnsitzes | Kursträger & BAMF | Nachweis über die Anmeldung des Wohnsitzes |
| Teilnahmeberechtigung (Original) | Bestätigung des Kursanspruchs | Kursträger | Ausgestellt durch Ausländerbehörde, Jobcenter oder BAMF |
| Aktueller Leistungsbescheid | Nachweis für Kostenbefreiung | BAMF-Regionalstelle | Bescheid über Bürgergeld, Arbeitslosengeld etc. |
| Einkommensnachweise | Prüfung bei geringem Einkommen | BAMF-Regionalstelle | Nur bei Antrag wegen finanzieller Bedürftigkeit ohne Leistungsbezug |
Stolpersteine für arabischsprachige Antragstellende: Beglaubigungen, Namensschreibweise und behördliche Anerkennung
Bei Antragstellenden aus arabischsprachigen Ländern führen formale Diskrepanzen in Dokumenten häufig zu Rückfragen und Verzögerungen beim BAMF:
- Transkription der Namen: Achten Sie strikt darauf, dass die Schreibweise Ihres Vor- und Nachnamens in allen Formularen exakt der maschinenlesbaren Zone Ihres Reisepasses entspricht. Abweichungen zwischen arabischer Urkunde, Meldebestätigung und BAMF-Berechtigung können die Ausstellung von Zertifikaten blockieren.
- Übersetzungen: Falls Nachweise (z. B. Einkommensnachweise oder Urkunden) auf Arabisch vorliegen, müssen diese durch in Deutschland beeidigte Übersetzer übertragen werden. Informieren Sie sich hierzu im Detail über eine beglaubigte Übersetzung Arabisch-Deutsch.
- Fristen im Blick behalten: Verzögert sich die Anerkennung von Nachweisen oder Dokumenten, läuft die Zwei-Jahres-Frist für die 50%-Rückerstattung ab Ausstellungsdatum der Teilnahmeberechtigung unverändert weiter.
Checkliste: Vorbereitung auf den ersten Kurstag und Finanzierungsnachweis
- Teilnahmeberechtigung liegt im Original vor.
- Bei Leistungsbezug: Antrag auf Kostenbefreiung rechtzeitig bei der BAMF-Regionalstelle eingereicht.
- Bewilligungsbescheid der Kostenbefreiung liegt vor bzw. erste Modulgebühr (Anzahl UE × 2,29 Euro) an den Kursträger überwiesen.
- Einstufungstest beim Kursträger absolviert und Startmodul festgelegt.
- Datum der Ausstellung der Teilnahmeberechtigung im Kalender notiert (Frist: 2 Jahre für die 50%-Rückerstattung).
- Alle Personendaten (Name, Geburtsdatum, Anschrift) auf Übereinstimmung mit dem Pass kontrolliert.
Häufige Fragen
Wie viel kostet eine Unterrichtsstunde im Integrationskurs regulär?
Eine Unterrichtsstunde im Integrationskurs kostet laut BAMF in der Regel 2,29 Euro Kostenbeitrag. Bei einem allgemeinen Kurs mit 700 Unterrichtseinheiten entspricht dies Gesamtkosten von 1.603,00 Euro für Selbstzahlende.
Wer hat Anspruch auf eine vollständige Befreiung vom Kostenbeitrag?
Personen, die Grundsicherung oder Arbeitslosengeld beziehen, wenig Einkommen haben oder finanziell bedürftig sind, können bei der zuständigen Regionalstelle des BAMF eine Kostenbefreiung beantragen. Zudem sind einige Gruppen wie Spätaussiedler automatisch von den Beiträgen befreit.
Wann erhält man die Hälfte der gezahlten Kursgebühren zurück?
Das BAMF kann Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen 50 Prozent des Kostenbeitrags zurückerstatten, wenn Sie den Abschlusstest innerhalb von zwei Jahren nach der erstmaligen Ausstellung der Teilnahmeberechtigung bestehen. Bei speziellen Zielgruppenkursen gilt hierfür eine Frist von drei Jahren.
Aus welchen Teilen setzt sich der Integrationskurs zusammen?
Der allgemeine Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs mit 600 Unterrichtseinheiten und einem Orientierungskurs mit 100 Unterrichtseinheiten. Der Sprachkurs schließt mit dem Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) ab, der Orientierungskurs mit dem Test „Leben in Deutschland“.








