Wer für einen längeren Aufenthalt nach Deutschland einreisen möchte, muss nachweisen, dass der Lebensunterhalt für die gesamte Aufenthaltsdauer ohne staatliche Unterstützung gesichert ist. Für Arbeitsplatzsuchende, Studienbewerber und Fachkräfte mit der Chancenkarte ist das Sperrkonto das zentrale Instrument für diesen Finanzierungsnachweis.
Definition und rechtlicher Hintergrund: Was ist ein Sperrkonto laut Aufenthaltsgesetz (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG)?
Die Erteilung eines nationalen Visums oder eines Aufenthaltstitels setzt nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) voraus, dass der Lebensunterhalt gesichert ist. Das bedeutet: Antragstellende müssen über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um Unterkunft, Verpflegung und den täglichen Bedarf eigenständig zu decken.
Ein Sperrkonto (Blocked Account) ist ein spezielles deutsches Bankkonto mit einer gesetzlichen Verfügungsbeschränkung:
- Der gesamte erforderliche Betrag für den geplanten Zeitraum wird vorab auf das Konto eingezahlt.
- Das Guthaben wird für den Kontoinhaber „gesperrt“: Vor der Einreise kann das Geld nicht abgehoben werden.
- Nach der Einreise und Freischaltung wird pro Monat nur ein vorab festgelegter Höchstbetrag zur Auszahlung freigegeben.
Laut dem Auswärtigen Amt orientiert sich die geforderte Summe an den Regelsätzen der Ausbildungs- und Lebenshaltungskosten in Deutschland. Das Sperrkonto stellt sicher, dass das Guthaben nicht auf einmal verbraucht wird, sondern über die gesamte Gültigkeitsdauer des Visums zur Verfügung steht.
Aktuelle Anforderungen: Der jährliche Referenzbetrag und die Bedeutung für die Chancenkarte
Für die Chancenkarte nach § 20a AufenthG gelten feste finanzielle Vorgaben. Nach den Vorgaben des Auswärtigen Amts und der Auslandsvertretungen gilt für die Chancenkarte:
- Monatlicher Mindestbetrag: 1.091 Euro
- Gesamtbetrag für 12 Monate: 13.092 Euro
Wird ein Visum für einen kürzeren Zeitraum beantragt, reduziert sich der Gesamtbetrag entsprechend (Monate × 1.091 Euro). Alternativ oder ergänzend zum Sperrkonto kann der Lebensunterhalt auch durch eine förmliche Verpflichtungserklärung Dritter oder eine bereits verbindlich zugesagte Nebenbeschäftigung (bis zu 20 Stunden pro Woche) nachgewiesen werden. Liegen diese nicht vor, ist das Sperrkonto über die volle Summe zwingend erforderlich.
Zusätzlich zum Sperrkonto verlangen Botschaften und Ausländerbehörden den Nachweis einer Reise- bzw. Incoming-Krankenversicherung mit mindestens 30.000 Euro Deckungssumme für den Schengen-Raum.
Schritt-für-Schritt-Anleitung: Vom Online-Antrag zur Kontoaktivierung nach der Einreise
Die Abwicklung eines Sperrkontos erfolgt in zwei Phasen: vor der Ausreise für das Visum und nach der Ankunft in Deutschland für die tatsächliche Nutzung.
1. Anbieter wählen & Online-Antrag ausfüllen
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2. Identitätsprüfung (Video-Ident / Reisepass-Scan)
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3. Überweisung des Sperrbetrags (inkl. Puffer/Gebühr)
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4. Erhalt der offiziellen Sperrbestätigung (für Visumantrag)
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5. Einreise nach Deutschland & Anmeldung (Bürgeramt)
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6. Eröffnung eines regulären Girokontos (Hausbank/Neobank)
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7. Aktivierung des Sperrkontos: Auszahlung monatlich 1.091 €
Phase 1: Vor der Einreise (Heimatland)
- Konto online beantragen: Auf der Plattform des gewählten Anbieters das Registrierungsformular ausfüllen. Zweck (z. B. Chancenkarte / § 20a) und Aufenthaltsdauer (meist 12 Monate) angeben.
- Identifikation abschließen: Identitätsprüfung durch Hochladen des Reisepasses oder per Video-Ident durchführen.
- Geld überweisen: Nach Zuweisung einer individuellen IBAN den Gesamtbetrag (13.092 Euro für 12 Monate) überweisen. Bankgebühren für internationale Auslandsüberweisungen berücksichtigen, damit der Nettoeingang exakt der Vorgabe entspricht.
- Sperrbestätigung herunterladen: Sobald das Geld verbucht ist, stellt der Anbieter die offizielle „Sperrbestätigung“ (Blocking Confirmation) aus. Dieses Dokument wird beim Online-Visumantrag im Auslandsportal oder beim Botschaftstermin eingereicht.
Phase 2: Nach der Ankunft in Deutschland
- Wohnsitz anmelden: Termin beim Bürgeramt/Einwohnermeldeamt wahrnehmen und die Meldebestätigung erhalten.
- Girokonto eröffnen: Ein deutsches Girokonto (z. B. bei einer Filialbank oder Direktbank) für den täglichen Zahlungsverkehr eröffnen.
- Sperrkonto aktivieren: Meldebescheinigung, deutsches Girokonto (IBAN) und das eingereiste Visum im Online-Portal des Sperrkonto-Anbieters hochladen.
- Monatliche Auszahlung: Der Anbieter überweist nun jeden Monat automatisch den festgelegten Betrag (1.091 Euro) auf das reguläre Girokonto.
Dokumenten-Matrix: Erforderliche Nachweise
Für die Eröffnung und Freischaltung des Sperrkontos werden bestimmte Nachweise verlangt. Achten Sie auf amtlich anerkannte Versionen.
| Dokument | Phase | Anforderung & Format | Besonderheiten |
|---|---|---|---|
| Reisepass | Kontoeröffnung | Farbiger Scan der Hauptseite mit Lichtbild; Gültigkeit für die gesamte Aufenthaltsdauer | Name muss exakt der maschinenlesbaren Zone (MRZ) entsprechen |
| Visumantrag / Nachweis des Zwecks | Kontoeröffnung / Visum | Nachweis über Zweck (z. B. Chancenkarte-Antragsbestätigung, Hochschulzulassung) | Dient der Einstufung des monatlichen Regelsatzes |
| Meldebescheinigung | Aktivierung (in DE) | Offizielle Anmeldebestätigung der deutschen Meldebehörde | Ausstellungsdatum darf nicht zu alt sein; Erstwohnsitz erforderlich |
| Deutsches Girokonto | Aktivierung (in DE) | IBAN eines auf den eigenen Namen lautenden Girokontos | Keine Auszahlung auf Drittkonten möglich |
| Herkunftsnachweis der Mittel | Kontoeröffnung | Kontoauszüge, Arbeitsverträge oder Schenkungsurkunden | Bei höheren Beträgen greifen geldwäscherechtliche Prüfungen; Dokumente auf Arabisch erfordern eine beglaubigte Übersetzung |
Stolperfallen vermeiden: Transkription, IBAN und Kommunikation
Bei Antragstellenden aus arabischsprachigen Ländern treten häufig formale Hürden auf, die zu Verzögerungen führen:
- Transkription des Namens: Der Name auf dem Sperrkonto muss zeichengenau mit der lateinischen Transkription in der maschinenlesbaren Zone (zwei Zeilen ganz unten auf der Passseite) übereinstimmen. Weichen Schreibweisen zwischen Zeugnissen, Pass und Bankdaten ab (z. B. „Mohamed“ vs. „Muhammad“ oder ausgelassene Vornamen bei Drei-/Vierfachnamen), lehnen Auslandsvertretungen oder automatisierte Banksysteme den Abgleich ab.
- Überweisungsgebühren und Zwischenbanken: Internationale Überweisungen aus Drittstaaten laufen oft über zwischengeschaltete Korrespondenzbanken. Wird die Überweisungsoption „OUR“ (Sender trägt alle Gebühren) nicht gewählt, kommen oft 30 bis 80 Euro weniger auf dem Sperrkonto an. Ist der Betrag auch nur um einen Euro zu niedrig, wird keine Sperrbestätigung ausgestellt.
- Keine Direktkarte zum Sperrkonto: Ein Sperrkonto ist kein Girokonto. Man kann im Supermarkt nicht mit der Karte des Sperrkontos bezahlen. Ohne ein deutsches Girokonto nach der Ankunft kann das Geld nicht freigegeben werden.
Anbietervergleich: Auswahlkriterien
Das Auswärtige Amt führt keine exklusive Anbieterliste, nennt aber Kriterien, die ein Sperrkontodienstleister erfüllen muss:
- Offizielle Anerkennung: Die Sperrbestätigung muss vom Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) und den deutschen Botschaften ausnahmslos akzeptiert werden.
- Einrichtungs- und Monatsgebühren: Anbieter erheben in der Regel eine einmalige Eröffnungsgebühr sowie eine monatliche Kontoführungsgebühr. Prüfen Sie die Gesamtkosten für 12 Monate.
- Pufferbetrag (Buffer Deposit): Viele Anbieter verlangen eine Sicherheitsleistung (oft 100 Euro), um Schwankungen bei Wechselkursen oder Überweisungsspesen abzufedern. Nicht verbrauchter Puffer wird bei Schließung zurückgezahlt.
- Stornierungsbedingungen: Falls das Visum abgelehnt wird, muss das Guthaben vollständig zurücküberwiesen werden. Prüfen Sie vorab, welche Dokumente (offizieller Ablehnungsbescheid der Botschaft) dafür eingereicht werden müssen und wie lange die Rücküberweisung dauert.
Checkliste: Vorbereitung für den Termin beim Ausländeramt
Wer bereits mit einem nationalen D-Visum eingereist ist, muss sich nach Ablauf der Gültigkeit des Visums oder zur Verlängerung an die örtliche Ausländerbehörde wenden (z. B. Landesamt für Einwanderung Berlin, Servicestelle München oder Ausländerbehörde Leipzig).
- Aktueller Kontoauszug des Sperrkontos: Nachweis über das verbleibende Restguthaben.
- Auszahlungsnachweise: Nachweise der monatlichen Gutschriften auf dem Girokonto.
- Gültiger Nationalpass: Mit eingeklebtem Einreisevisum bzw. Zusatzblatt.
- Meldebestätigung: Aktuelle Meldebescheinigung der zuständigen Stadt/Gemeinde.
- Krankenversicherungsnachweis: Bestätigung über lückenlosen Versicherungsschutz.
- Gebühr für die Erteilung: Bereithalten der Gebühren für den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) – je nach Kommune zwischen ca. 56 Euro und 113 Euro (z. B. 100 Euro in Berlin und München, 93–113 Euro in Leipzig).








