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Unabhängiger Ratgeber zu Chancenkarte, Ausbildung und Fachkräfteeinwanderung nach Deutschland – mit Checklisten und Schritt-für-Schritt-Anleitungen.

Der Publikation folgen
ChancenkarteAusländerbehördeInlandsantragDokumentenprüfung

Chancenkarte bei der Ausländerbehörde beantragen: Zuständigkeit und Ablauf in Berlin, Hamburg, Köln, Leipzig und München (2026)

Wer für die Chancenkarte zuständig ist, mit Anschrift, Gebühr und Dauer laut Stadt in Berlin, Hamburg, Köln, Leipzig und München. Mit Links zu den offiziellen Seiten.

OB
HerausgeberOussama BerhaylaFolgen
16 Min. Lesezeit·17. September 2026

Auch verfügbar auf: العربية

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Das Wichtigste in Kürze

Aus dem Ausland wird die Chancenkarte über den dafür vorgesehenen Antragsweg des Auswärtigen Amtes beantragt; die Ausländerbehörde ist vor allem zuständig, wenn Sie schon mit gültigem Aufenthaltstitel in Deutschland leben. Für Berlin, Hamburg, Köln, Leipzig und München stehen unten Stelle, Anschrift und die von der Stadt genannten Gebühren. Verifiziert sind 6 Punkte beim Punktesystem, Deutsch A1 oder Englisch B2, höchstens 12 Monate, 20 Wochenstunden und 2026 ein Sperrkonto von 1.091 Euro monatlich.

  • Zuständigkeit hängt von Aufenthaltsort und aktuellem Aufenthaltsstatus ab.
  • Der Sperrkonto-Wert 2026 beträgt 13.092 Euro für zwölf Monate.
  • Gebühren, Bearbeitungszeit und Übersetzungsform müssen lokal erfragt werden.
  • Arabische und lateinische Namensvarianten sollten in einer Zuordnungstabelle erklärt werden.
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
  • 1) Kurzüberblick: Was ist die Chancenkarte?
  • Verifizierte Fakten
  • Fallabhängig
  • 2) Zuständigkeit: Wer beantragt wo?
  • Zuständigkeit in vier Schritten prüfen
  • Musteranfrage an die Ausländerbehörde
  • Bundesagentur für Arbeit und andere Stellen
  • Zuständige Ausländerbehörde nach Stadt (Stand: 21. September 2026)
  • Was die Städte im Einzelnen sagen
  • 3) Schritt für Schritt zum Antrag
  • Schritt 1: Zuständigkeit bestätigen lassen
  • Schritt 2: Kriterien vorprüfen
  • Schritt 3: Lokale Unterlagenliste beschaffen
  • Schritt 4: Schreibweisen vergleichen
  • Schritt 5: Finanzierung berechnen
  • Schritt 6: Antrag nach lokalem Verfahren einreichen
  • Schritt 7: Rückfragen fristgerecht beantworten
  • 4) Dokumentenmatrix für Antragsteller und Familie
  • 5) Sprach- und Qualifikationsnachweise
  • Verifizierte Mindestsprachen
  • Was zusätzlich geklärt werden muss
  • Prüfschema für jedes Zeugnis
  • 6) Finanzierung und Lebensunterhalt
  • Verifizierter Sperrkonto-Wert 2026
  • Fallabhängige Nachweisformen
  • Lücken vermeiden
  • 7) Arabische Namen und Transkription
  • Vorgehen bei Abweichungen
  • Muster für eine Namenstabelle
  • 8) Übersetzungen und Beglaubigungen
  • Prüfliste für die Behördenanfrage
  • 9) Termin, Gebühren und Bearbeitungszeit
  • Vor dem Termin schriftlich fragen
  • 10) Entscheidung und Bescheid
  • Bei einer Nachforderung
  • Bei einer Ablehnung
  • 11) Familie im Kontext der Chancenkarte
  • Vorläufige Familienprüfung
  • 12) Häufige Rückfragen und Gegenmaßnahmen
  • 1. Unklare Zuständigkeit
  • 2. Unterschiedliche Namensschreibweisen
  • 3. Unvollständige Übersetzung
  • 4. Alter Finanzierungsbetrag
  • 5. Falscher Sprachnachweis
  • 6. Dokumente ohne Zuordnung
  • 13) Mini-Checklisten
  • Vor der Antragstellung
  • Vor dem Upload oder Versand
  • Vor einem Behördentermin
  • 14) Muster-Antragsmappe
  • Mappe A: Kernantrag
  • Mappe B: Identität, Übersetzungen und Familie
  • 15) FAQ
  • Kann jeder die Chancenkarte bei einer Ausländerbehörde beantragen?
  • Wie viele Punkte brauche ich?
  • Welches Sprachniveau ist mindestens erforderlich?
  • Wie viel Geld brauche ich auf dem Sperrkonto?
  • Darf ich mit der Chancenkarte arbeiten?
  • Wie lange gilt die Chancenkarte?
  • Brauche ich beglaubigte Kopien?
  • Wie lange dauert die Bearbeitung?
  • Kann meine Familie denselben Antrag nutzen?
  • 16) Quellen und Einordnung
  • Amtliche Quellen
  • Regel oder fallabhängig?
Chancenkarte bei der Ausländerbehörde beantragen: Zuständigkeit und Ablauf in Berlin, Hamburg, Köln, Leipzig und München (2026)
KI-generiertes Bild

1) Kurzüberblick: Was ist die Chancenkarte?

Verifizierte Fakten

Die Chancenkarte wurde zum 1. Juni 2024 als Bestandteil des weiterentwickelten Fachkräfteeinwanderungsrechts eingeführt. Das bestätigt die Pressemitteilung des Bundesministeriums des Innern.

Nach den amtlichen Angaben des Auswärtigen Amts zur Chancenkarte gelten unter anderem folgende Werte:

  • mindestens 6 Punkte, soweit das Punktesystem maßgeblich ist,
  • mindestens Deutsch auf Niveau A1 oder Englisch auf Niveau B2,
  • eine mögliche Gültigkeit von höchstens 12 Monaten,
  • Beschäftigung während der Chancenkarte bis zu 20 Stunden pro Woche,
  • bei Absicherung über ein Sperrkonto 1.091 Euro pro Monat beziehungsweise 13.092 Euro pro Jahr für 2026.

Der Sperrkonto-Wert wird jährlich angepasst. Er muss deshalb unmittelbar vor dem Antrag erneut auf einer amtlichen Seite geprüft werden.

Fallabhängig

Ob Sie den Antrag tatsächlich bei einer Ausländerbehörde in Deutschland stellen können, hängt von Ihrem aktuellen Aufenthaltsort und Ihrem Aufenthaltsstatus ab. Die amtlichen Quellen enthalten keine vollständige Zuständigkeitsregel für alle Fallgruppen. Lassen Sie die Zuständigkeit daher vor einer Zahlung oder Terminbuchung schriftlich bestätigen.

2) Zuständigkeit: Wer beantragt wo?

Die zentrale Vorfrage lautet nicht nur „Welche Behörde liegt an meinem Wohnort?“, sondern auch: „Darf mein konkreter Antrag im Inland bearbeitet werden?“

Zuständigkeit in vier Schritten prüfen

  1. Aktuellen Aufenthaltsort notieren: Deutschland oder Ausland.
  2. Aktuelles Aufenthaltsdokument erfassen: genaue Bezeichnung, Gültigkeitsdatum und ausstellende Stelle.
  3. Wohnort beziehungsweise Meldeadresse angeben: Stadt, Landkreis und Postleitzahl.
  4. Ausländerbehörde schriftlich fragen: Kann ich in meiner Situation eine Chancenkarte beantragen, und über welchen Antragsweg?

Musteranfrage an die Ausländerbehörde

Betreff: Zuständigkeitsprüfung – Antrag auf Chancenkarte

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wohne derzeit in [Ort] und besitze [genaue Bezeichnung des aktuellen Visums/Aufenthaltstitels] bis zum [Datum].

Bitte teilen Sie mir schriftlich mit:

  1. Ist Ihre Behörde für meinen Antrag auf eine Chancenkarte zuständig?
  2. Kann ich den Antrag aus meinem aktuellen Aufenthaltsstatus heraus stellen?
  3. Erfolgt der Antrag online, per Post oder bei einem Termin?
  4. Welche Unterlagen, Gebühren und Zahlungsarten gelten in meinem Fall?
  5. Muss ich Originale vorlegen?

Mit freundlichen Grüßen [Name wie im Reisepass]

Bundesagentur für Arbeit und andere Stellen

Aus den amtlichen Quellen lässt sich keine allgemeine, für jeden Antrag geltende Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit ableiten. Reichen Sie deshalb keine zusätzlichen Anträge bei anderen Stellen ein, solange die Ausländerbehörde dies nicht ausdrücklich verlangt.

Zuständige Ausländerbehörde nach Stadt (Stand: 21. September 2026)

Vorab: Wer die Chancenkarte aus dem Ausland beantragt, stellt den Antrag online über das Auslandsportal des Auswärtigen Amtes. Wer bereits mit einem gültigen Aufenthaltstitel in Deutschland lebt, kontaktiert laut Make it in Germany die zuständige Ausländerbehörde. Die Behörden der fünf Städte unten sind deshalb vor allem in diesem Fall wichtig und dann, wenn der Aufenthaltstitel nach der Einreise mit einem nationalen D-Visum bei der Behörde ausgestellt wird.

Die Angaben stammen von den offiziellen Seiten der Städte. Sie sind nicht bundesweit einheitlich. Gebühren, Formulare und Fristen ändern sich, prüfen Sie sie deshalb vor dem Antrag auf der jeweils verlinkten Seite.

Stadt Zuständige Stelle Anschrift Gebühr laut Stadt Bearbeitung laut Stadt
Berlin Landesamt für Einwanderung (LEA) Keplerstraße 2, 10589 Berlin 56 € (Etikett) oder 100 € (eAT) nach Einreise mit D-Visum nicht angegeben
Hamburg Hamburg Welcome Center for Professionals Süderstraße 32b, 20097 Hamburg siehe Checkliste des Welcome Centers siehe Checkliste des Welcome Centers
Köln Ausländeramt Köln Dillenburger Straße 56-66, 51105 Köln nicht angegeben nicht angegeben
Leipzig Ausländerbehörde Leipzig Technisches Rathaus, Haus B, Prager Straße 126-128, 04317 Leipzig 93 bis 113 € in der Regel 4 Wochen nach vollständigen Unterlagen
München Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung Ruppertstraße 19, 80337 München 100 € (Erwachsene), 50 € (Minderjährige) 10 bis 12 Wochen

Was die Städte im Einzelnen sagen

  • Berlin: Der Antrag wird online gestellt, die Gebühr ist vor dem Absenden per Kreditkarte oder PayPal zu zahlen. Bei einem Wechsel von einem anderen Aufenthaltstitel zur Beschäftigung nennt die Stadt 54 € (Etikett) beziehungsweise 98 € (eAT). Die Stadt weist ausdrücklich darauf hin: „Nach einer visumfreien Einreise kann keine Such-Chancenkarte erteilt werden."
  • Hamburg: Das Welcome Center ist für die Erteilung von Aufenthaltstiteln zum Zweck der Beschäftigung nach der Einreise (§§ 16a bis 21 AufenthG) zuständig. Prüfen Sie auf der offiziellen Seite den aktuellen Stand zu Antragsweg, Gebühr und Dauer.
  • Köln: Die Stadt bietet seit dem 20. April 2026 eine Online-Terminbuchung bei den Bezirksausländerämtern an. Genannt werden dort Aufenthaltstitel aus humanitären oder rechtlichen Gründen, zum Studium und die meisten Niederlassungserlaubnisse. Die Chancenkarte wird auf dieser Seite nicht erwähnt; eine Gebühr und eine Bearbeitungszeit für sie sind dort nicht angegeben. Klären Sie den Weg deshalb schriftlich beim Ausländeramt.
  • Leipzig: Die Stadt nennt als Rechtsgrundlage § 20a des Aufenthaltsgesetzes. Die Gebühr ist erst bei der persönlichen Vorsprache fällig, die Bearbeitung dauert in der Regel bis zu vier Wochen nach dem vollständigen Eingang der Unterlagen.
  • München: Die Stadt gibt 10 bis 12 Wochen Bearbeitungszeit an und weist darauf hin, dass in dieser Zeit Fragen zum Bearbeitungsstand nicht beantwortet werden können.

Ist Ihre Stadt nicht dabei, gilt dieselbe Vorgehensweise: Suchen Sie auf der Seite Ihrer Ausländerbehörde nach der Chancenkarte oder nach der Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche und fragen Sie Zuständigkeit, Gebühr und Unterlagen schriftlich nach.

3) Schritt für Schritt zum Antrag

Schritt 1: Zuständigkeit bestätigen lassen

Senden Sie die obige Anfrage. Speichern Sie Antwort, Aktenzeichen und Datum als PDF. Eine automatische Eingangsbestätigung ist noch keine inhaltliche Bestätigung der Zuständigkeit.

Schritt 2: Kriterien vorprüfen

Prüfen Sie anhand der amtlichen Angaben des Auswärtigen Amts:

  • Welcher Zugangsweg trifft auf Sie zu?
  • Ist das Punktesystem anzuwenden?
  • Erreichen Sie gegebenenfalls mindestens 6 Punkte?
  • Können Sie mindestens Deutsch A1 oder Englisch B2 nachweisen?
  • Ist der Lebensunterhalt für den vorgesehenen Zeitraum gesichert?

Schritt 3: Lokale Unterlagenliste beschaffen

Verwenden Sie die aktuelle Liste Ihrer zuständigen Ausländerbehörde. Notieren Sie bei jedem Dokument:

  • Original erforderlich?
  • Kopie oder beglaubigte Kopie?
  • Übersetzung erforderlich?
  • maximale Aktualität vorgegeben?
  • Upload und spätere Vorlage des Originals erforderlich?

Diese Einzelheiten sind nicht bundesweit einheitlich geregelt und können lokal oder fallbezogen sein.

Schritt 4: Schreibweisen vergleichen

Vergleichen Sie Reisepass, Aufenthaltstitel, Meldeunterlagen, Zeugnisse, Sprachzertifikate und Finanznachweise. Markieren Sie jede Abweichung bei Vorname, Familienname, Geburtsort und Geburtsdatum.

Schritt 5: Finanzierung berechnen

Wenn ein Sperrkonto verwendet wird, beträgt der dokumentierte Wert für 2026 1.091 Euro monatlich und 13.092 Euro für zwölf Monate. Grundlage ist die amtliche Chancenkarte-Seite des Auswärtigen Amts. Prüfen Sie den Betrag am Tag der Antragstellung erneut, weil er jährlich angepasst wird.

Schritt 6: Antrag nach lokalem Verfahren einreichen

Nutzen Sie nur den von der Behörde genannten Weg: Onlineportal, Post, E-Mail oder persönlicher Termin. Bewahren Sie Eingangsbeleg und vollständige eingereichte Fassung auf.

Schritt 7: Rückfragen fristgerecht beantworten

Antworten Sie unter Angabe des Aktenzeichens. Reichen Sie nur angeforderte Ergänzungen ein und führen Sie in einem kurzen Anschreiben auf, welche Datei oder Unterlage welche Rückfrage beantwortet.

4) Dokumentenmatrix für Antragsteller und Familie

Die folgende Matrix ist eine Vorbereitungs- und Prüfliste, keine amtliche bundesweit vollständige Unterlagenliste. Ob Ehepartner oder Kinder gleichzeitig einen eigenen Antrag stellen können, muss die zuständige Stelle bestätigen.

Dokumentgruppe Antragsteller:in Ehepartner:in Minderjährige Kinder Typischer Prüfpunkt
Reisepass Pass und Datenseite bereithalten bei eigenem Verfahren bereithalten eigener Pass, falls vorhanden gleiche lateinische Namensschreibweise
Aktuelles Aufenthaltsdokument vollständige Kopie falls relevant falls relevant Ablaufdatum und Aufenthaltszweck
Wohnsitznachweis nach lokaler Liste bei gemeinsamem Wohnsitz bei gemeinsamem Wohnsitz Anschrift überall identisch
Antragsformular nach Behördenvorgabe nur bei eigenem Antrag gegebenenfalls durch Sorgeberechtigte Unterschriften nicht vergessen
Qualifikationsunterlagen Zeugnisse und verlangte Nachweise nur für eigenes Verfahren regelmäßig nicht Teil des Chancenkarte-Nachweises Original, Kopie und Übersetzung klären
Sprachnachweis Deutsch oder Englisch nach Zugangsweg nur falls im eigenen Verfahren verlangt fallabhängig Name, Niveau und Aussteller prüfen
Finanzierungsnachweis nach gewählter Form eigener oder familiärer Bedarf fallabhängig zusätzlicher Bedarf fallabhängig Betrag und Verfügbarkeit belegen
Heiratsurkunde falls Familienbezug relevant falls Familienbezug relevant – Schreibweisen und Übersetzung
Geburtsurkunde falls verlangt falls verlangt häufig zentrales Verwandtschaftsdokument Elternnamen konsistent
Sorge-/Einverständnisnachweise – – bei nicht gemeinsam handelnden Eltern prüfen lokale Anforderung erfragen
Krankenversicherung Anforderung bei Behörde prüfen separat prüfen separat prüfen Zeitraum und Geltungsgebiet
Biometrisches Foto Format lokal prüfen bei eigenem Antrag bei eigenem Antrag aktuelles Behördenformat erfragen

5) Sprach- und Qualifikationsnachweise

Verifizierte Mindestsprachen

Die amtliche Quelle nennt mindestens Deutsch A1 oder Englisch B2. Siehe Auswärtiges Amt.

Was zusätzlich geklärt werden muss

Die amtlichen Quellen nennen keine vollständige Liste aller akzeptierten Zertifikatsanbieter, Übersetzungsformen oder Beglaubigungsarten. Fragen Sie deshalb konkret:

  • Wird mein genauer Zertifikatsanbieter akzeptiert?
  • Muss das Zertifikat zum Zeitpunkt des Antrags noch innerhalb einer bestimmten Frist liegen?
  • Reicht ein digital überprüfbares Zertifikat?
  • Muss ich das Original beim Termin vorlegen?
  • Welche Qualifikationsbewertung oder Anerkennungsunterlage wird für meinen Zugangsweg verlangt?
  • Muss eine deutsche Übersetzung beigefügt werden?

Prüfschema für jedes Zeugnis

  • Name stimmt mit dem Reisepass überein oder Abweichung ist erklärt.
  • Bildungseinrichtung und Abschluss sind vollständig lesbar.
  • Ausstellungsdatum ist sichtbar.
  • Alle Seiten und Rückseiten wurden kopiert.
  • Stempel und Vermerke wurden nicht abgeschnitten.
  • Übersetzung und Ausgangsdokument können eindeutig zugeordnet werden.
  • Behörde hat die Form von Kopie, Übersetzung und Beglaubigung bestätigt.

6) Finanzierung und Lebensunterhalt

Verifizierter Sperrkonto-Wert 2026

Für 2026 nennt die amtliche Quelle:

  • 1.091 Euro pro Monat,
  • 13.092 Euro für zwölf Monate.

Quelle: Auswärtiges Amt – Chancenkarte.

Der Betrag ist an einen veränderlichen Referenzwert gekoppelt und wird jährlich angepasst. Ein älteres Merkblatt kann deshalb einen überholten Betrag enthalten.

Fallabhängige Nachweisformen

Ob und wie Arbeitsvertrag, Einkommen, Guthaben, Kontoauszüge oder andere Mittel berücksichtigt werden, ist nicht für alle Fälle einheitlich geregelt. Lassen Sie sich deshalb von der zuständigen Behörde schriftlich bestätigen:

  1. Welche Finanzierungsformen werden akzeptiert?
  2. Für welchen Zeitraum muss die Finanzierung nachgewiesen werden?
  3. Welcher Betrag gilt bei einer kürzeren beantragten Dauer?
  4. Werden laufende Einnahmen angerechnet?
  5. Welche zusätzlichen Beträge gelten für Familienangehörige?
  6. Muss das Geld bereits vor Antragstellung verfügbar sein?

Lücken vermeiden

  • Verwenden Sie keine Kontoauszüge, auf denen Name oder Kontoinhaber fehlen.
  • Erklären Sie größere, kurzfristige Einzahlungen mit geeigneten Belegen.
  • Achten Sie auf Währung, Ausstellungsdatum und verfügbaren Betrag.
  • Reichen Sie keine bloße Zahlungsbestätigung ein, wenn die Behörde eine Sperrbestätigung verlangt.
  • Berechnen Sie Familienkosten nicht eigenständig anhand des Einzelbetrags; fragen Sie nach dem konkret verlangten Gesamtbetrag.

7) Arabische Namen und Transkription

Arabische Namen können in lateinischer Schrift unterschiedlich übertragen werden. Beispielsweise können „محمد“ oder „عبد الرحمن“ je nach Dokument verschieden geschrieben oder getrennt werden. Entscheidend ist nicht eine selbst gewählte „richtige“ Variante, sondern eine nachvollziehbare und konsistente Dokumentenkette.

Vorgehen bei Abweichungen

  1. Verwenden Sie im Antrag die Schreibweise des aktuellen Reisepasses.
  2. Erstellen Sie eine Tabelle mit allen abweichenden Schreibweisen.
  3. Ordnen Sie jede Variante einem Dokument zu.
  4. Fügen Sie keine selbst erstellten Änderungen in Urkunden ein.
  5. Fragen Sie die Behörde, welcher amtliche Nachweis für die Identität der Varianten erforderlich ist.

Muster für eine Namenstabelle

Dokument Vorname Familienname Geburtsdatum Erklärung
Reisepass [Schreibweise] [Schreibweise] [Datum] maßgebliche aktuelle Schreibweise
Hochschulzeugnis [Variante] [Variante] [Datum] ältere Transkription
Sprachzertifikat [Variante] [Variante] [Datum] Reihenfolge abweichend

Achten Sie zusätzlich auf:

  • vertauschte Reihenfolge von Vor- und Familiennamen,
  • ausgelassene Bestandteile mehrteiliger Namen,
  • unterschiedliche Leerzeichen oder Bindestriche,
  • Verwendung des Vater- oder Großvatersnamens als Nachname,
  • unterschiedliche Geburtsorte in arabischer und lateinischer Schrift.

8) Übersetzungen und Beglaubigungen

Die amtlichen Quellen bestimmen nicht, wer in jeder lokalen Konstellation übersetzen oder welche Stelle eine Kopie beglaubigen darf. Eine allgemeine Zusage wäre deshalb nicht belastbar.

Prüfliste für die Behördenanfrage

  • Muss die Übersetzung in Deutschland angefertigt worden sein?
  • Wird eine Übersetzung aus dem Ausstellungsstaat akzeptiert?
  • Muss die übersetzende Person öffentlich bestellt oder beeidigt sein?
  • Muss die Übersetzung fest mit einer Kopie des Originals verbunden sein?
  • Ist eine einfache Kopie ausreichend?
  • Falls Beglaubigung verlangt wird: Welche Stelle darf sie vornehmen?
  • Wird eine Bestätigung der Echtheit der Urkunde verlangt?
  • Müssen Stempel, Siegel und Randvermerke mitübersetzt werden?
  • Muss zusätzlich das arabische Original vorgelegt werden?

Verwechseln Sie nicht:

  • Übersetzung eines Inhalts,
  • Beglaubigung einer Kopie,
  • Beglaubigung einer Unterschrift,
  • Bestätigung der Echtheit einer Urkunde.

Fragen Sie die Behörde nach der exakt verlangten Form, statt nur nach einer „Beglaubigung“.

9) Termin, Gebühren und Bearbeitungszeit

Für Gebühren, lokale Terminwege und Bearbeitungszeiten gibt es keine belastbaren bundesweit einheitlichen Werte.

Vor dem Termin schriftlich fragen

  • Wie hoch ist die Gebühr für meinen konkreten Antrag?
  • Wann wird sie fällig?
  • Welche Zahlungsarten werden akzeptiert?
  • Wird eine Gebühr auch bei Ablehnung oder Rücknahme erhoben?
  • Muss ich vor Ablauf meines aktuellen Aufenthaltstitels beantragen?
  • Welcher Eingangsnachweis wird ausgestellt?
  • Wie lang ist die aktuell erwartete Bearbeitungszeit?
  • Darf ich während der Prüfung reisen oder arbeiten?

Die letzten beiden Punkte dürfen nicht aus der beantragten Chancenkarte abgeleitet werden. Entscheidend sind Ihr aktuelles Aufenthaltsdokument und die schriftliche Auskunft der Behörde.

10) Entscheidung und Bescheid

Mögliche Verfahrensschritte sind eine Rückfrage, eine Nachforderung oder eine abschließende Entscheidung. Welche Rechtsbehelfe und Fristen gelten, muss dem konkreten Bescheid und seiner Rechtsbehelfsbelehrung entnommen werden.

Bei einer Nachforderung

  1. Frist und Aktenzeichen markieren.
  2. Jede Frage einzeln beantworten.
  3. Dateien eindeutig benennen.
  4. Versand- oder Uploadnachweis sichern.
  5. Vor Fristablauf schriftlich um Klärung bitten, wenn die Forderung unverständlich ist.

Bei einer Ablehnung

  • Notieren Sie das Zustellungsdatum.
  • Lesen Sie die Rechtsbehelfsbelehrung vollständig.
  • Übertragen Sie keine Frist aus einem anderen Fall.
  • Lassen Sie den Bescheid bei Bedarf individuell rechtlich prüfen.
  • Bewahren Sie Antrag, Nachforderungen, Antworten und Zustellnachweis zusammen auf.

Eine bestimmte Widerspruchs- oder Klagefrist lässt sich nicht allgemein nennen.

11) Familie im Kontext der Chancenkarte

Die Chancenkarte der Hauptperson ist kein ausreichender Beleg dafür, dass Ehepartner oder Kinder automatisch denselben Aufenthaltsstatus erhalten. Die Voraussetzungen für Familienangehörige müssen getrennt geprüft werden.

Vorläufige Familienprüfung

Klären Sie getrennt für jede Person:

  • eigener Aufenthaltszweck,
  • zuständige Behörde oder Auslandsvertretung,
  • eigener Antrag und Termin,
  • Passgültigkeit,
  • Nachweis der familiären Beziehung,
  • Finanzierung und Wohnraum,
  • Krankenversicherung,
  • Übersetzungs- und Echtheitsanforderungen,
  • zeitliche Reihenfolge der Verfahren.

Beantragen Sie keine gemeinsame „Familien-Chancenkarte“, ohne dass eine Behörde den passenden Verfahrensweg schriftlich bestätigt hat.

12) Häufige Rückfragen und Gegenmaßnahmen

1. Unklare Zuständigkeit

Problem: Antrag wird an eine Behörde geschickt, ohne dass ein Inlandsantrag im konkreten Status geklärt wurde.

Gegenmaßnahme: Aufenthaltsdokument und Wohnort nennen und die Zuständigkeit schriftlich bestätigen lassen.

2. Unterschiedliche Namensschreibweisen

Problem: Pass, Zeugnis und Sprachzertifikat lassen sich nicht eindeutig derselben Person zuordnen.

Gegenmaßnahme: Namenstabelle beifügen und erforderlichen amtlichen Identitätsnachweis erfragen.

3. Unvollständige Übersetzung

Problem: Stempel, Rückseiten oder Randvermerke fehlen.

Gegenmaßnahme: Vollständigkeit Seite für Seite kontrollieren.

4. Alter Finanzierungsbetrag

Problem: Es wird ein Wert aus einem früheren Jahr verwendet.

Gegenmaßnahme: Für 2026 zunächst mit 1.091 Euro monatlich beziehungsweise 13.092 Euro jährlich rechnen und den aktuellen Wert vor Einreichung erneut auf der amtlichen Seite prüfen.

5. Falscher Sprachnachweis

Problem: Niveau, Anbieter oder Zuordnung zur Person sind nicht eindeutig.

Gegenmaßnahme: Mindestniveau Deutsch A1 oder Englisch B2 prüfen und Akzeptanz des konkreten Zertifikats bestätigen lassen.

6. Dokumente ohne Zuordnung

Problem: Dateien tragen Namen wie „Scan1.pdf“.

Gegenmaßnahme: Einheitlich benennen, zum Beispiel 01_Pass_Name.pdf, 02_Aufenthaltstitel_Name.pdf und 03_Sprachnachweis_Name.pdf.

13) Mini-Checklisten

Vor der Antragstellung

  • Zuständigkeit schriftlich bestätigt
  • aktueller Aufenthaltsstatus angegeben
  • lokaler Antragsweg bekannt
  • Kriterien und gegebenenfalls 6 Punkte geprüft
  • Deutsch A1 oder Englisch B2 nachgewiesen
  • Finanzierung nach aktuellem Wert geprüft
  • Namensabweichungen dokumentiert
  • Übersetzungsform bestätigt
  • Gebühren und Zahlungsart erfragt

Vor dem Upload oder Versand

  • alle Seiten vollständig
  • Dateien lesbar und richtig gedreht
  • keine abgeschnittenen Stempel
  • Dateinamen eindeutig
  • Anschreiben mit Inhaltsverzeichnis beigefügt
  • Kopie der gesamten Einreichung gespeichert
  • Eingangsbeleg gesichert

Vor einem Behördentermin

  • Einladung und Aktenzeichen
  • Reisepass
  • aktuelles Aufenthaltsdokument
  • verlangte Originale
  • Kopien nach Behördenliste
  • Zahlungsart geprüft
  • offene Fragen schriftlich notiert

14) Muster-Antragsmappe

Mappe A: Kernantrag

  1. Anschreiben mit Aktenzeichen
  2. Inhaltsverzeichnis
  3. Antragsformular
  4. Reisepasskopie
  5. aktuelles Aufenthaltsdokument
  6. Wohnsitznachweis, falls verlangt
  7. Qualifikationsnachweise
  8. Sprachzertifikat
  9. Finanzierungsnachweis
  10. weitere lokal verlangte Unterlagen

Mappe B: Identität, Übersetzungen und Familie

  1. Namenstabelle
  2. Erklärung zu Schreibabweichungen
  3. Ausgangsdokumente in Originalsprache
  4. zugehörige Übersetzungen in gleicher Reihenfolge
  5. Heirats- und Geburtsurkunden, falls relevant
  6. Unterlagen für Ehepartner und Kinder, jeweils getrennt
  7. schriftliche Behördenauskünfte zu Sonderfragen

Verwenden Sie für jede Person ein eigenes Deckblatt. Mischen Sie nicht die Finanz- oder Identitätsnachweise verschiedener Familienmitglieder ohne klare Beschriftung.

15) FAQ

Kann jeder die Chancenkarte bei einer Ausländerbehörde beantragen?

Das lässt sich nicht allgemein bestätigen. Aufenthaltsort und aktueller Aufenthaltsstatus sind entscheidend. Fragen Sie die örtliche Ausländerbehörde vorab schriftlich, ob sie für Ihren Fall zuständig ist.

Wie viele Punkte brauche ich?

Wenn Ihr Zugang über das Punktesystem erfolgt, nennt die amtliche Quelle mindestens 6 Punkte. Die passende Zugangsart muss zuvor bestimmt werden.

Welches Sprachniveau ist mindestens erforderlich?

Die amtliche Quelle nennt mindestens Deutsch A1 oder Englisch B2.

Wie viel Geld brauche ich auf dem Sperrkonto?

Für 2026 sind 1.091 Euro monatlich beziehungsweise 13.092 Euro für zwölf Monate dokumentiert. Prüfen Sie den Betrag unmittelbar vor dem Antrag erneut, da er jährlich angepasst wird.

Darf ich mit der Chancenkarte arbeiten?

Die amtliche Quelle nennt eine Beschäftigung von bis zu 20 Stunden pro Woche während der Chancenkarte.

Wie lange gilt die Chancenkarte?

Die dokumentierte Höchstdauer beträgt 12 Monate. Die konkrete Erteilung kann vom Einzelfall und der nachgewiesenen Finanzierung abhängen.

Brauche ich beglaubigte Kopien?

Das muss anhand der lokalen Unterlagenliste geklärt werden. Es gibt keine einheitliche Vorgabe für alle Dokumente und Behörden.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Dafür liegt keine belastbare allgemeine Angabe vor. Fragen Sie die zuständige Ausländerbehörde nach der aktuellen lokalen Bearbeitungszeit.

Kann meine Familie denselben Antrag nutzen?

Davon sollten Sie nicht ausgehen. Zuständigkeit, Aufenthaltszweck und Unterlagen müssen für jedes Familienmitglied getrennt geprüft werden.

16) Quellen und Einordnung

Amtliche Quellen

  • Auswärtiges Amt – Chancenkarte für Fachkräfte: Mindestsprachen, Punkte, Höchstdauer, Arbeitszeit und Sperrkonto-Wert 2026.
  • Bundesministerium des Innern – Start des Punktesystems: Einführung zum 1. Juni 2024.
  • Make it in Germany – Chancenkarte zur Jobsuche: Antragsweg aus dem Ausland und aus Deutschland.
  • Städtische Angaben: Berlin, Hamburg, Köln, Leipzig, München.

Regel oder fallabhängig?

Amtlich belegt: 6 Punkte beim maßgeblichen Punktesystem, Deutsch A1 oder Englisch B2, höchstens 12 Monate, bis zu 20 Wochenstunden sowie 1.091 Euro monatlich beziehungsweise 13.092 Euro jährlich beim Sperrkonto im Jahr 2026.

Fallabhängig und lokal zu bestätigen: Möglichkeit des Inlandsantrags, konkrete Zuständigkeit, Form der Qualifikationsprüfung, akzeptierte Zertifikate, Übersetzungen, Beglaubigungen, weitere Finanzierungsformen, Familienverfahren, Gebühren, Termine, Bearbeitungszeiten und Rechtsbehelfsfristen.

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Quellen und weiterführende Informationen

  • BMI – Punktesystem für die Chancenkarte (Hintergrund/Start)
  • Make it in Germany – Chancenkarte zur Jobsuche
  • Service Berlin – Chancenkarte beantragen (LEA)
  • Hamburg Welcome Center for Professionals
  • Stadt Leipzig – Chancenkarte beantragen
  • Stadt München – Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung
  • Auswärtiges Amt – Chancenkarte für Fachkräfte (§ 20a/20b AufenthG)
  • Stadt Köln – Ausländeramt: Adresse und Termine
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    Visum zur Arbeitsplatzsuche Voraussetzungen: Kriterien, Chancenkarte-Vergleich und Dokumente

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    Inhaltsverzeichnis

    • 1) Kurzüberblick: Was ist die Chancenkarte?
    • Verifizierte Fakten
    • Fallabhängig
    • 2) Zuständigkeit: Wer beantragt wo?
    • Zuständigkeit in vier Schritten prüfen
    • Musteranfrage an die Ausländerbehörde
    • Bundesagentur für Arbeit und andere Stellen
    • Zuständige Ausländerbehörde nach Stadt (Stand: 21. September 2026)
    • Was die Städte im Einzelnen sagen
    • 3) Schritt für Schritt zum Antrag
    • Schritt 1: Zuständigkeit bestätigen lassen
    • Schritt 2: Kriterien vorprüfen
    • Schritt 3: Lokale Unterlagenliste beschaffen
    • Schritt 4: Schreibweisen vergleichen
    • Schritt 5: Finanzierung berechnen
    • Schritt 6: Antrag nach lokalem Verfahren einreichen
    • Schritt 7: Rückfragen fristgerecht beantworten
    • 4) Dokumentenmatrix für Antragsteller und Familie
    • 5) Sprach- und Qualifikationsnachweise
    • Verifizierte Mindestsprachen
    • Was zusätzlich geklärt werden muss
    • Prüfschema für jedes Zeugnis
    • 6) Finanzierung und Lebensunterhalt
    • Verifizierter Sperrkonto-Wert 2026
    • Fallabhängige Nachweisformen
    • Lücken vermeiden
    • 7) Arabische Namen und Transkription
    • Vorgehen bei Abweichungen
    • Muster für eine Namenstabelle
    • 8) Übersetzungen und Beglaubigungen
    • Prüfliste für die Behördenanfrage
    • 9) Termin, Gebühren und Bearbeitungszeit
    • Vor dem Termin schriftlich fragen
    • 10) Entscheidung und Bescheid
    • Bei einer Nachforderung
    • Bei einer Ablehnung
    • 11) Familie im Kontext der Chancenkarte
    • Vorläufige Familienprüfung
    • 12) Häufige Rückfragen und Gegenmaßnahmen
    • 1. Unklare Zuständigkeit
    • 2. Unterschiedliche Namensschreibweisen
    • 3. Unvollständige Übersetzung
    • 4. Alter Finanzierungsbetrag
    • 5. Falscher Sprachnachweis
    • 6. Dokumente ohne Zuordnung
    • 13) Mini-Checklisten
    • Vor der Antragstellung
    • Vor dem Upload oder Versand
    • Vor einem Behördentermin
    • 14) Muster-Antragsmappe
    • Mappe A: Kernantrag
    • Mappe B: Identität, Übersetzungen und Familie
    • 15) FAQ
    • Kann jeder die Chancenkarte bei einer Ausländerbehörde beantragen?
    • Wie viele Punkte brauche ich?
    • Welches Sprachniveau ist mindestens erforderlich?
    • Wie viel Geld brauche ich auf dem Sperrkonto?
    • Darf ich mit der Chancenkarte arbeiten?
    • Wie lange gilt die Chancenkarte?
    • Brauche ich beglaubigte Kopien?
    • Wie lange dauert die Bearbeitung?
    • Kann meine Familie denselben Antrag nutzen?
    • 16) Quellen und Einordnung
    • Amtliche Quellen
    • Regel oder fallabhängig?

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