Chancenkarte mit Familie 2026: Ehepartner, Kinder und Unterlagen
Kurzantwort: Eine gemeinsame Einreise über die Chancenkarte ist für Ehe- oder Lebenspartner möglich, wenn beide die Voraussetzungen eigenständig erfüllen und jeweils eine Chancenkarte beantragen. Ohne eigenes Aufenthaltsrecht ist der Ehegattennachzug während der Chancenkarte grundsätzlich nicht möglich. Nach Aufnahme einer qualifizierten Beschäftigung kann der Familiennachzug neu geprüft werden.
Abgrenzung zu anderen Chancenkarte-Themen
Dieser Artikel behandelt nur die zusätzlichen Fragen eines Familienfalls: eigener Aufenthaltszweck jedes Familienmitglieds, Familienurkunden, Zuständigkeiten und zeitliche Reihenfolge.
Die allgemeinen Voraussetzungen und Unterlagen des Hauptantrags stehen im Artikel Chancenkarte beantragen: Anleitung und Unterlagen. Für Upload und Auslandsportal gibt es die Anleitung Chancenkarte online beantragen. Dadurch werden die allgemeinen Antragsregeln hier nicht wiederholt.
1. Was bedeutet „Chancenkarte mit Familie“?
Die Chancenkarte nach § 20a Aufenthaltsgesetz ist ein eigener Aufenthaltstitel zur Arbeitsplatzsuche. „Mit Familie“ ist keine gesonderte Variante dieses Titels.
In der Praxis müssen drei Konstellationen getrennt werden:
- Beide Partner erfüllen die Chancenkarte-Voraussetzungen: Beide stellen einen eigenen Antrag. Nach dem offiziellen FAQ von Make it in Germany können sie zusammen beantragen und gleichzeitig einreisen.
- Nur eine Person erfüllt die Voraussetzungen: Der andere Ehe- oder Lebenspartner kann nicht allein aufgrund der Chancenkarte mitkommen. Laut demselben Behördenhinweis ist ein Ehegattennachzug ohne eigenständiges Aufenthaltsrecht wegen der begrenzten Erteilungsdauer der Chancenkarte nicht möglich.
- Minderjährige Kinder sollen mitreisen: Die bereitgestellten Quellen enthalten keine ausreichend konkrete, allgemeingültige Regel dazu, ob und unter welchen Voraussetzungen Kinder gleichzeitig einreisen können. Das muss vor Antragstellung bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung geklärt werden. Eine für Ehepartner bestätigte Aussage darf nicht automatisch auf Kinder übertragen werden.
Fakten und fallabhängige Punkte
| Verifiziert | Im Einzelfall zu prüfen |
|---|---|
| Jeder Partner benötigt eine eigene Chancenkarte, wenn beide über diesen Aufenthaltszweck einreisen wollen. | Ob ein anderer eigenständiger Aufenthaltstitel für den Partner möglich ist. |
| Ein Ehegattennachzug ohne eigenes Aufenthaltsrecht ist während der Chancenkarte grundsätzlich nicht möglich. | Einreise und Aufenthalt minderjähriger Kinder. |
| Nach Aufnahme einer qualifizierten Beschäftigung und Sicherung des Aufenthalts kann Ehegattennachzug beantragt werden. | Anforderungen an Wohnung, Familienurkunden, Sorgerecht, Übersetzungen und Beglaubigungen. |
| Der Lebensunterhalt für die Chancenkarte beträgt 2026 mindestens 1.091 Euro monatlich je Chancenkarte-Antrag. | Welche zusätzlichen Mittel für mitreisende Familienmitglieder verlangt werden. |
2. Entscheidungslogik für den Familienfall
Gehen Sie nicht von einem gemeinsamen „Familienantrag“ aus. Prüfen Sie stattdessen jede Person einzeln.
Schritt 1: Hauptperson bestimmen
Notieren Sie, wer die Chancenkarte als Fachkraft beantragt. Prüfen Sie die allgemeinen Voraussetzungen anhand der Antragsanleitung.
Schritt 2: Eigenes Aufenthaltsrecht des Partners prüfen
Beantworten Sie für den Ehe- oder Lebenspartner:
- Liegt eine in Deutschland anerkannte Qualifikation vor oder kann das Punktesystem genutzt werden?
- Ist der erforderliche Sprachnachweis vorhanden?
- Kann der eigene Lebensunterhalt nachgewiesen werden?
- Besteht eine Krankenversicherung für den vorgesehenen Zeitraum?
Wer die Chancenkarte über das Punktesystem beantragt, muss nach dem offiziellen FAQ mindestens Deutsch A1 oder Englisch B2 nachweisen. Auch Muttersprachler benötigen danach ein Zertifikat. Das Prüfungsdatum darf in der Regel höchstens ein Jahr zurückliegen.
Schritt 3: Kinder schriftlich anfragen
Teilen Sie der Auslandsvertretung folgende Angaben mit:
- Alter und Staatsangehörigkeit jedes Kindes,
- gewünschter Einreisezeitpunkt,
- Aufenthaltszweck beider Eltern,
- gemeinsames oder alleiniges Sorgerecht,
- geplanter Wohnort in Deutschland,
- vorhandene Geburts- und Sorgerechtsurkunden.
Bitten Sie um eine schriftliche Auskunft zur passenden Visumkategorie und zur Dokumentenliste. Die hier vorliegenden Quellen erlauben keine pauschale Zusage für Kinder.
Schritt 4: Zuständigkeit bestimmen
- Antrag aus dem Ausland: Die Chancenkarte kann online über das Auslandsportal des Auswärtigen Amts beantragt werden. Dies bestätigt Make it in Germany.
- Bereits mit gültigem Aufenthaltstitel in Deutschland: Zuständig ist grundsätzlich die örtliche Ausländerbehörde. Der konkrete Ablauf hängt vom Wohnort ab.
Für Berlin, Hamburg, Köln, Leipzig und München hilft der Überblick Chancenkarte bei der Ausländerbehörde beantragen.
Schritt 5: Anträge zuordnen
Legen Sie für jede Person eine eigene Mappe und eine digitale Dateiablage an. Verwenden Sie eindeutige Dateinamen, zum Beispiel:
01_Pass_AMIR_HADDAD.pdf02_Antrag_AMIR_HADDAD.pdf03_Heiratsurkunde_AMIR_HADDAD_SARA_HADDAD.pdf04_Geburtsurkunde_KIND_LINA_HADDAD.pdf
Damit vermeiden Sie, dass ein Nachweis versehentlich dem falschen Antrag zugeordnet wird.
3. Dokumentenmatrix: Hauptantrag, Partner und Kinder
Die folgende Matrix ist eine Arbeitscheckliste. Sie ersetzt nicht die aktuelle Liste der zuständigen Auslandsvertretung.
| Dokument | Chancenkarte-Hauptperson | Partner mit eigener Chancenkarte | Minderjähriges Kind | Status |
|---|---|---|---|---|
| Eigenes Antragsformular | Ja | Ja | Bei zuständiger Stelle prüfen | ☐ |
| Gültiger Reisepass | Ja | Ja | Typischerweise eigener Pass; Vorgabe prüfen | ☐ |
| Biometrisches Foto | Nach Behördenliste | Nach Behördenliste | Nach Behördenliste | ☐ |
| Qualifikationsnachweise | Ja | Ja | Nicht für Chancenkarte relevant | ☐ |
| Sprachzertifikat beim Punktesystem | Ja | Ja | Keine Aussage in den Quellen | ☐ |
| Finanzierungsnachweis | Ja | Ja | Zusätzlichen Bedarf erfragen | ☐ |
| Krankenversicherungsnachweis | Ja | Ja | Anforderungen erfragen | ☐ |
| Heiratsurkunde | Als Familiennachweis bereithalten | Als Familiennachweis bereithalten | Nein | ☐ |
| Geburtsurkunde | Bei mitreisenden Kindern | Bei mitreisenden Kindern | Ja, als Verwandtschaftsnachweis | ☐ |
| Scheidungs- oder Sterbeurkunde früherer Partner | Falls für Familienstand erforderlich | Falls für Familienstand erforderlich | Gegebenenfalls für Sorgerecht relevant | ☐ |
| Sorgerechtsnachweis | Bei Kindern und entsprechendem Sachverhalt | Bei Kindern und entsprechendem Sachverhalt | Zuordnen | ☐ |
| Zustimmung des anderen Elternteils | Falls verlangt | Falls verlangt | Einzelfall prüfen | ☐ |
| Wohnungsnachweis | Falls verlangt | Falls verlangt | Familiengröße angeben | ☐ |
| Übersetzung/Beglaubigung | Nach Vorgabe der Auslandsvertretung | Nach Vorgabe der Auslandsvertretung | Nach Vorgabe der Auslandsvertretung | ☐ |
Wichtig: Die bereitgestellten Quellen enthalten keine allgemeine Vorgabe, dass jede der genannten Familienurkunden in jedem Chancenkarte-Verfahren vorzulegen ist. Die Matrix zeigt, welche Unterlagen im Familienfall vorbereitet und mit der zuständigen Stelle abgeklärt werden sollten.
4. Familienurkunden vorbereiten
4.1 Ehe und frühere Familienstände
Bereiten Sie je nach Lebenslauf vor:
- Heiratsurkunde,
- Scheidungsurteil oder Scheidungsurkunde,
- Sterbeurkunde eines früheren Ehepartners,
- gegebenenfalls Urkunde über eine registrierte Lebenspartnerschaft.
Prüfen Sie vor Übersetzung und Beglaubigung:
- Sind alle Seiten vorhanden?
- Sind Register- und Urkundennummer lesbar?
- Stimmen Ausstellungsort und Datum überein?
- Sind Stempel, Randvermerke und Rückseiten erfasst?
- Entspricht der aktuelle Familienstand den Angaben im Antrag?
4.2 Unterlagen für Kinder
Je nach Fall können relevant sein:
- Geburtsurkunde jedes Kindes,
- Sorgerechtsentscheidung,
- Zustimmung des nicht mitreisenden Elternteils,
- Adoptionsunterlagen,
- Nachweis über Namensänderungen,
- Sterbeurkunde eines Elternteils.
Welche Form, Beglaubigung oder Zustimmung erforderlich ist, hängt vom Ausstellungsstaat und vom Einzelfall ab. Diese Anforderungen müssen bei der zuständigen Auslandsvertretung geprüft werden.
5. Arabische Namen und Transkription
Unterschiedliche Schreibweisen sind ein häufiger Zuordnungsfehler. Arabische Namen können in Pässen, Urkunden und Übersetzungen verschieden übertragen sein.
Arbeitsstandard für die Antragsmappe
- Übernehmen Sie in allen deutschen Formularen die lateinische Schreibweise aus dem Reisepass.
- Ändern Sie nicht selbstständig Reihenfolge, Bindestriche oder Leerzeichen.
- Erstellen Sie eine Namenstabelle für alle Familienmitglieder.
- Markieren Sie abweichende Schreibweisen in älteren Urkunden.
- Fügen Sie bei erheblichen Abweichungen eine kurze Erklärung bei.
- Fragen Sie die Auslandsvertretung, ob eine amtliche Bescheinigung zur Namensgleichheit erforderlich ist.
Muster für eine Namenstabelle
| Person | Schreibweise im Pass | Arabische Schreibweise | Abweichung in Urkunde | Erklärung/Nachweis |
|---|---|---|---|---|
| Antragsteller | Amir Al-Haddad | أمير الحداد | Ameer El Haddad | Gleiche Person; Kopien beider Dokumente beigefügt |
| Ehepartnerin | Sara Al-Haddad | سارة الحداد | Sarah Haddad | Transliteration weicht ab |
| Kind | Lina Al-Haddad | لينا الحداد | Keine | – |
Die Tabelle ist eine organisatorische Hilfe und keine behördliche Bescheinigung.
6. Übersetzungen und Beglaubigungen
Die vorhandenen Quellen nennen keine einheitliche Übersetzungs- oder Legalisationsregel für alle Herkunftsstaaten. Deshalb darf nicht pauschal behauptet werden, dass immer eine Apostille, Legalisation oder bestimmte Beglaubigung genügt.
Klären Sie für jede Urkunde:
- Muss das Original vorgelegt werden?
- Wird eine beglaubigte Kopie akzeptiert?
- Ist Apostille, Legalisation oder eine andere Echtheitsprüfung erforderlich?
- Muss die Übersetzung von einer in Deutschland beeidigten beziehungsweise anerkannten Person stammen?
- Müssen Stempel, Rückseiten und handschriftliche Vermerke mitübersetzt werden?
- Darf die Übersetzung im Herkunftsstaat erstellt werden?
Qualitätskontrolle vor Einreichung
- ☐ Übersetzung enthält jede Seite des Originals.
- ☐ Stempel und unleserliche Stellen werden erwähnt.
- ☐ Namen und Daten stimmen mit dem Original überein.
- ☐ Kopien sind vollständig und nicht abgeschnitten.
- ☐ Übersetzervermerk und Unterschrift sind vorhanden, falls verlangt.
- ☐ Beglaubigung wurde für den richtigen Verwendungszweck erstellt.
Lassen Sie kostenpflichtige Übersetzungen möglichst erst anfertigen, nachdem Sie die Anforderungen der zuständigen Stelle geprüft haben.
7. Finanzierung und Krankenversicherung
7.1 Lebensunterhalt der Chancenkarte-Antragsteller
Für die Chancenkarte gilt 2026 ein Mindestbetrag von 1.091 Euro pro Monat, also 13.092 Euro für zwölf Monate. Der Betrag wird im offiziellen Chancenkarte-Hinweis genannt.
Der Lebensunterhalt kann nach dieser Quelle durch folgende Wege nachgewiesen werden:
- Eigenmittel, beispielsweise über den verlangten Finanzierungsnachweis,
- eine förmliche Verpflichtungserklärung,
- zusätzlich eine bereits konkret absehbare, im Rahmen der Chancenkarte erlaubte Nebenbeschäftigung.
Die Chancenkarte erlaubt nach § 20a AufenthG eine Nebenbeschäftigung von bis zu 20 Stunden pro Woche. Außerdem sind Probebeschäftigungen von jeweils höchstens zwei Wochen erlaubt.
Familienhinweis: Der Betrag von 1.091 Euro ist in den Quellen für den Chancenkarte-Antrag genannt. Daraus lässt sich kein pauschaler Gesamtbetrag für Ehepartner oder Kinder ableiten. Beantragen beide Partner eine eigene Chancenkarte, muss jeder Antrag eigenständig finanziell geprüft werden.
7.2 Krankenversicherung
Der Behördenhinweis der Deutschen Botschaft Eriwan nennt für die Chancenkarte eine private, meist als Incoming-Versicherung bezeichnete Versicherung mit:
- Geltung im gesamten Schengen-Raum,
- mindestens 30.000 Euro Deckung,
- Gültigkeit während des gesamten Gültigkeitszeitraums der Chancenkarte.
Bei zwei eigenständigen Chancenkarte-Anträgen ist für jede Person ein geeigneter Nachweis vorzubereiten. Welche Versicherung für Kinder oder Angehörige mit einem anderen Aufenthaltszweck verlangt wird, ist gesondert zu klären.
7.3 Unterkunft
Die bereitgestellten Quellen nennen keinen bundesweit einheitlichen Mindestwohnraum für diesen Familienfall. Falls die Behörde einen Wohnungsnachweis verlangt, können je nach Verfahren Mietvertrag, Unterkunftsbestätigung oder Angaben zur Wohnfläche relevant sein. Reichen Sie keine erfundene künftige Adresse ein; erklären Sie stattdessen nachvollziehbar die geplante Unterbringung.
8. Sprache: Wer benötigt welchen Nachweis?
Für jeden Partner, der die Chancenkarte über das Punktesystem beantragt, gilt nach dem FAQ von Make it in Germany:
- Deutsch mindestens A1 oder
- Englisch mindestens B2.
Genannt werden Zertifikate anerkannter Institutionen, beispielsweise Goethe-Institut für Deutsch sowie IELTS oder TOEFL für Englisch. Auch Muttersprachler benötigen laut FAQ ein Zertifikat. Das Prüfungsdatum darf in der Regel höchstens ein Jahr zurückliegen.
Für Kinder und für Familienmitglieder mit einem anderen Aufenthaltszweck enthalten die gelieferten Quellen keine belastbare allgemeine Sprachregel. Diese Frage muss anhand der tatsächlich beantragten Visumkategorie beantwortet werden.
9. Fristen und zeitliche Reihenfolge
Verifizierte Zeitangaben
Die Chancenkarte kann für höchstens zwölf Monate erteilt werden. Der Lebensunterhalt und die Krankenversicherung müssen für den beantragten Zeitraum nachgewiesen werden. Beim Sprachzertifikat darf das Prüfungsdatum laut offiziellem FAQ in der Regel höchstens ein Jahr zurückliegen.
Eine bundesweit einheitliche Bearbeitungsfrist oder Nachreichungsfrist lässt sich aus den Quellen nicht ableiten. Lokale Angaben gelten nur für die jeweilige Behörde. Beispielsweise nennt Leipzig bei vollständigen Unterlagen in der Regel vier Wochen, München dagegen 10 bis 12 Wochen. Diese Werte sind nicht auf Auslandsvertretungen oder andere Städte übertragbar.
Empfohlener Arbeitsplan – keine Behördenfrist
Woche 1–2
- Aufenthaltszweck jeder Person festlegen.
- Chancenkarte-Voraussetzungen beider Partner getrennt prüfen.
- Pässe, Familienurkunden und Sorgerechtsunterlagen sammeln.
- Kinderkonstellation schriftlich bei der Auslandsvertretung anfragen.
Woche 2–4
- Übersetzungs- und Beglaubigungsanforderungen bestätigen lassen.
- Namenstabelle erstellen.
- Finanzierungs- und Versicherungsnachweise vorbereiten.
- Dokumente pro Person digital ordnen.
Ab Woche 4
- Eigenständige Chancenkarte-Anträge einreichen.
- Familienurkunden der richtigen Person zuordnen.
- Originale für einen Termin bereithalten.
- Nachforderungen innerhalb der im Schreiben genannten Frist beantworten.
Dieser Plan dient nur der Organisation. Er ist weder eine gesetzliche Frist noch eine garantierte Bearbeitungsdauer.
10. Typische Stolpersteine und Gegenmaßnahmen
| Stolperstein | Gegenmaßnahme |
|---|---|
| Der Partner wird ohne eigenen Aufenthaltszweck in den Chancenkarte-Antrag aufgenommen. | Für jede erwachsene Person zuerst den eigenständigen Aufenthaltstitel bestimmen. |
| Schreibweisen arabischer Namen wechseln zwischen Pass und Urkunden. | Passschreibweise in Formularen verwenden und Abweichungstabelle beifügen. |
| Nur die Vorderseite einer Urkunde wird übersetzt. | Alle Seiten, Stempel und Randvermerke kontrollieren. |
| Apostille oder Legalisation wird ohne Prüfung beauftragt. | Länder- und urkundenspezifische Vorgabe der Auslandsvertretung einholen. |
| Kinder werden automatisch wie Ehepartner behandelt. | Eigene schriftliche Auskunft zu Visum, Sorgerecht und Finanzierung verlangen. |
| Beide Anträge teilen sich einen ungeklärten Finanzierungsnachweis. | Finanzierungsnachweise pro Antrag eindeutig zuordnen. |
| Ein Sprachzertifikat ist bei Einreichung zu alt. | Prüfungsdatum vor Antrag und Termin kontrollieren. |
| Familienstand im Formular widerspricht Registerunterlagen. | Scheidung, Verwitwung oder Namensänderung vollständig dokumentieren. |
11. Muster-Dokumentenpakete
Paket A: Beide Ehepartner beantragen eine Chancenkarte
Person 1
- ☐ eigener Antrag
- ☐ Reisepass und Foto
- ☐ Qualifikationsunterlagen
- ☐ Sprachnachweis, soweit für den Zugangsweg erforderlich
- ☐ eigener Finanzierungsnachweis
- ☐ eigener Krankenversicherungsnachweis
Person 2
- ☐ eigener Antrag
- ☐ Reisepass und Foto
- ☐ Qualifikationsunterlagen
- ☐ Sprachnachweis, soweit für den Zugangsweg erforderlich
- ☐ eigener Finanzierungsnachweis
- ☐ eigener Krankenversicherungsnachweis
Gemeinsame Zuordnung
- ☐ Heirats- oder Partnerschaftsurkunde
- ☐ Namenstabelle bei abweichenden Schreibweisen
- ☐ Übersetzungs- und Beglaubigungsanforderungen bestätigt
- ☐ gewünschte gemeinsame Einreise in beiden Vorgängen angegeben
Paket B: Chancenkarte und minderjährige Kinder
- ☐ Chancenkarte-Unterlagen der Hauptperson
- ☐ Reisepass jedes Kindes
- ☐ Geburtsurkunde jedes Kindes
- ☐ Sorgerechtsunterlagen, falls relevant
- ☐ Zustimmung des anderen Elternteils, falls verlangt
- ☐ schriftliche Auskunft zur richtigen Visumkategorie
- ☐ Finanzierungsbedarf für Kinder bestätigt
- ☐ Krankenversicherungsanforderung bestätigt
- ☐ Wohnungsanforderung bestätigt
Paket C: Sonderfälle
- ☐ frühere Ehe durch Scheidung oder Tod beendet
- ☐ alleinige Sorge oder gerichtliche Sorgerechtsentscheidung
- ☐ Adoption
- ☐ unterschiedliche Familiennamen
- ☐ abweichende Geburtsdaten oder Namensschreibweisen
- ☐ fehlende oder nachträglich registrierte Personenstandsurkunde
- ☐ schriftliche Erklärung und unterstützende Registerunterlagen
- ☐ Vorgaben zur Echtheitsprüfung bei der Auslandsvertretung erfragt
12. FAQ
Können Ehepartner gleichzeitig eine Chancenkarte beantragen?
Ja, wenn beide die Voraussetzungen eigenständig erfüllen. Dann können beide laut Make it in Germany zusammen beantragen und gleichzeitig einreisen.
Kann mein Ehepartner ohne eigene Chancenkarte mitkommen?
Nicht allein im Wege des Ehegattennachzugs zur Chancenkarte. Der offizielle Hinweis begründet dies mit der begrenzten maximalen Erteilungsdauer. Ein anderes eigenständiges Aufenthaltsrecht muss gesondert geprüft werden.
Wann wird Ehegattennachzug möglich?
Nach Aufnahme einer qualifizierten Beschäftigung und Sicherung des anschließenden Aufenthalts kann nach dem offiziellen FAQ der Ehegattennachzug beantragt werden. Dann gelten die Voraussetzungen des neuen Aufenthaltstitels und des Familiennachzugs.
Können Kinder gleichzeitig einreisen?
Die bereitgestellten Quellen beantworten diese Frage nicht allgemein. Wenden Sie sich mit Alter, Staatsangehörigkeit, Sorgerecht und Aufenthaltszweck beider Eltern an die zuständige Auslandsvertretung. Reichen Sie keinen Antrag unter einer nur vermuteten Visumkategorie ein.
Was passiert, wenn ein Dokument während des Verfahrens abläuft?
Eine allgemeine Regel ist in den Quellen nicht genannt. Informieren Sie die zuständige Stelle und fragen Sie, ob ein aktueller Nachweis nachgereicht werden muss. Bei Sprachzertifikaten ist besonders zu beachten, dass das Prüfungsdatum in der Regel höchstens ein Jahr zurückliegen darf.
Was tun bei abweichenden Registerdaten?
Verändern Sie die Daten nicht eigenständig. Legen Sie die Abweichung offen, erstellen Sie eine Namen- und Datentabelle und fügen Sie verfügbare Registerauszüge oder Berichtigungsnachweise bei. Fragen Sie die Auslandsvertretung, welche amtliche Klärung sie akzeptiert.
13. Verifizierte Quellen
Gesetz
- § 20a AufenthG – Chancenkarte: Rechtsgrundlage, Nebenbeschäftigung und Probebeschäftigung.
Behördenhinweise
- Make it in Germany: Fragen und Antworten zur Chancenkarte: Partner mit eigener Chancenkarte, fehlender Ehegattennachzug während der Chancenkarte, Sprachnachweise und Lebensunterhalt 2026.
- Make it in Germany: Chancenkarte zur Jobsuche: Antrag aus dem Ausland und Zuständigkeit innerhalb Deutschlands.
- Deutsche Botschaft Eriwan: Chancenkarte: Finanzierung und Krankenversicherung.
- Auslandsportal des Auswärtigen Amts: Online-Antrag aus dem Ausland.
Stand der geprüften Sachangaben: 21. September 2026. Vorgaben der zuständigen Auslandsvertretung können vom Herkunftsstaat, von der Urkundenart und vom Aufenthaltszweck jedes Familienmitglieds abhängen.






